LinguaPro | Übersetzungsbüro GmbH
LINGUA PRO Übersetzungsbüro GmbH | Tel.: +36 1 225-0154 | Fax: +36 1 225-0155 | Mobil: +36 70 423-91-87
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Übersetzung, Dolmetschen, Simultandolmetschen, Lektorat
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen beziehen sich auf sämtliche Rechtsverhältnisse, die zwischen dem Übersetzungsbüro LinguaPRO (nachfolgend als "das Übersetzungsbüro" bezeichnet) und seinen Auftraggebern entstehen. Der Auftraggeber nimmt durch Unterzeichnung des Bestellformulars die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Umfang der Leistungen

Als schriftliche Übersetzung gelten alle Leistungen, deren Resultat die auf elektronischem Datenträger oder Papier erstellte zielsprachige Übersetzung des Ausgangstextes ist. Als mündliche Übersetzung - Dolmetschen - gelten alle Leistungen, deren Resultat die unmittelbar oder auf elektronischem Wege vermittelte mündliche Übersetzung eines mündlich geäußerten Ausgangstextes ist. Als Lektorierung gilt die Überprüfung der vom Übersetzungsbüro oder von Dritten erstellten Übersetzungen auf sprachliche Richtigkeit und Stil durch den Vergleich des Ausgang- bzw. Zielsprachentextes unter Berücksichtigung der Anforderungen der Zielsprache sowie die Kontrolle der Richtigkeit der in der Übersetzung verwendeten Termini aufgrund der branchenüblichen Fachterminologie.

Leistungspreise

Die Übersetzungs- und Dolmetschpreise (nachfolgend gemeinsam als "Preise" bezeichnet) werden jeweils nach den geltenden Tarifen des Übersetzungsbüros berechnet. Neben den Preisen werden in den im Tarif festgelegten Fällen Zuschläge (bei Eilaufträgen, Lektorieren, Editieren bzw. Überstunden beim Dolmetschen) berechnet. Bei Übersetzungsarbeiten bildet die Anzahl der Anschläge des zu übersetzenden Textes (inklusive Leerzeichen) die Berechnungsgrundlage. Sollte die Anzahl der Anschläge des zu übersetzenden Textes nicht (z.B. beim Übersetzen von Audiomaterial oder Materialien elektronischen Formates) ermittelt werden können, so vereinbaren die Parteien eine Verrechnung auf der Basis der Anzahl der Anschläge des zielsprachigen Textes. Das schriftliche Preisangebot dient in diesem Fall lediglich der Information, die Festlegung des genauen Preises ist in solchen Fällen erst aufgrund der erstellten Übersetzung möglich. Die Vergütung von Lektorierungen erfolgt nach dem geltenden Tarif des Übersetzungsbüros, die Berechnungsgrundlage wird von der Anzahl der Anschläge des zu lektorierenden Textes gebildet. Bei Dolmetschaufträgen bildet die für die Dolmetscharbeit tatsächlich aufgewendete Zeit die Verrechnungsgrundlage, in die - bei Aufträgen außerhalb von Budapest oder im Ausland - auch die Zeit mit eingerechnet wird, die der Dolmetscher für die An- und Rückreise, die Pausen und Essen aufwendet. Der Auftraggeber hat auch für die Reise- und Unterkunftskosten des Dolmetschers aufzukommen.

Zahlungsbedingungen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die über die Leistungen des Übersetzungsbüros ausgestellten Rechnungen innerhalb von 8 (acht) Tagen nach deren Erhalt zu begleichen. Bei Aufträgen von besonders großen Volumen ist das Übersetzungsbüro berechtigt, vom Auftraggeber Ratenzahlung zu verlangen. In diesen Fällen werden die Art und Weise bzw. die Zahlungstermine gesondert geregelt. Abhängig von der Begleichung der Teilrechnungen ist das Übersetzungsbüro berechtigt, den ausstehenden Teil des Auftrages zurückzuhalten bzw. auszusetzen. Dies gilt auch für die Aufträge des Auftraggebers, für die die Parteien festgelegte Lieferfristen vereinbart haben. Bei Zahlungsverzug ist der Auftraggeber verpflichtet, einen Verzugszins in Höhe des Zweifachen des jeweiligen Basiszinssatzes der Ungarischen Nationalbank zu zahlen.

Widerruf des Auftrags

Bei einem Widerruf eines Übersetzungsauftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, das Honorar für die bis zum Zeitpunkt des Rückrufs erstellte Leistung zu erstatten. Bei Dolmetschaufträgen kann der Auftraggeber den Auftrag spätestens 3 Arbeitstage vor Beginn der Erfüllung ohne Zahlungsverpflichtung zurückrufen. Bei einem Auftragswiderruf innerhalb von 3 Arbeitstagen hat der Auftraggeber 50% des Honorars (im Falle von höchstens eintägigen Aufträgen) bzw. den Tagessatz für den ersten Tag der Erfüllung (bei mehrtägigen Aufträgen) zu erstatten.

Kooperations- und Mitteilungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Übersetzungsbüro gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Bestellformulars über die speziellen Ausführungsmodalitäten der Übersetzung zu informieren (Verwendung bestimmter Datenträger, Anzahl der Exemplare, Erstellungsform der Übersetzung usw.), was im Bestellformular schriftlich festgelegt werden muss. Die für die Erstellung der Übersetzung notwendigen Informationen und Unterlagen hat der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro ohne Aufforderung gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Bestellformulars zur Verfügung zu stellen (Verzeichnis der vom Auftraggeber verwendeten fachsprachlichen Verzeichnisse, Zeichnungen, Tabellen usw.). Falls der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Fachterminologie verlangt, so hat er dies dem Übersetzungsbüro mitzuteilen und gleichzeitig die hierfür erforderlichen Hilfsmaterialien zu übergeben. Gleiches gilt für Ansprüche bezüglich der Verwendung von Sprachvarianten. Die fachliche und sprachliche Korrektheit des Ausgangstextes gehört in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Für Schäden, die aus der Nichteinhaltung der obigen Bestimmungen resultieren, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

Gewährleistung

Bezüglich der Dienstleistungen des Übersetzungsbüros hat der Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach der Erfüllung eventuelle Einwände vorzubringen. Qualitätseinwände und Gewährleistungsansprüche sind mit den adäquaten Beweismitteln untermauert dem Übersetzungsbüro vorzulegen. Zur Berichtigung tatsächlicher Übersetzungsfehler muss dem Übersetzungsbüro die Gelegenheit und eine angemessene Zeit eingeräumt werden. Falls dies vom Auftraggeber verweigert wird oder Dritte zur Verbesserung der Fehler herangezogen werden, so wird das Übersetzungsbüro von der Nachholpflicht befreit. Falls das Übersetzungsbüro die Nachbesserung innerhalb der ihm gewährten Frist durchführt, so hat der Auftraggeber die Rechnung des Übersetzungsbüros vollständig zu begleichen. Bei der Übersetzung von handgeschriebenen oder schwer zu lesenden Texten bzw. unleserlichen oder sinnlosen Dokumenten können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Als schwer zu schreibend gelten Texte, die übermäßig viele Tabellen, größtenteils Gleichungen oder Indizes enthalten oder bei deren Texteingabe unterschiedliche Alphabete (z.B. lateinisches oder kyrillisches) verwendet werden müssen. Stilistische Korrekturen (Änderungen) bzw. spezielle Fachterminologien (insbesondere branchenübliche oder vom Auftraggeber selbst geschaffene interne Fachbegriffe) - falls diese vom Auftraggeber bei der Erteilung des Auftrags dem Übersetzungsbüro nicht mitgeteilt wurden - werden nicht als Übersetzungsfehler anerkannt. Falls der Auftraggeber die Übersetzung als Eilauftrag, jedoch ohne Lektorierung, erteilt, so schließt dies die gewohnte hochwertige Kontrolle seitens des Übersetzungsbüros aus. In diesem Fall übernimmt das Übersetzungsbüro keine Verantwortung für die in der Übersetzung eventuell vorkommenden Ungenauigkeiten, obwohl es die Übersetzung auch in diesem Fall mit höchster Sorgfalt und Aufmerksamkeit betreut. Im Fall von ohne Lektorierung bestellten Übersetzungen akzeptiert der Auftraggeber, dass die eventuell auftretenden stilistischen Abweichungen nicht als mangelhafte Erfüllung gelten.

Schadenersatz

Das Übersetzungsbüro haftet ausschließlich für die von ihm verursachten Schäden. Die Höhe des Schadenersatzes beläuft sich maximal bis zum Rechnungsbetrag der Bestellung.

Schweigepflicht

Das Übersetzungsbüro verpflichtet sich, dass seine Mitarbeiter (einschließlich seiner Unterauftragnehmer) die Daten und Informationen, von denen sie Kenntnis erlangt haben, streng vertraulich - den Regeln der Schweigepflicht entsprechend - behandeln.

Erfüllungsfristen

Die Erfüllungsfrist wird nach der Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzer auf dem Bestellformular festgelegt. Eine Voraussetzung für die Einhaltung der Erfüllungsfrist ist die fristgerechte und vollständige Übergabe des zu übersetzenden Materials an das Übersetzungsbüro, sowie die Einhaltung der in der Vereinbarung festgelegten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen. Falls der Auftraggeber diese Bedingungen nicht zur festgelegten Frist erfüllt, verlängert sich die Erfüllungsfrist um die daraus resultierende Verspätung.

Beilegung von Streitigkeiten

Die Parteien unternehmen alles, um Streitigkeiten bezüglich der Dienstleistungen des Übersetzungsbüros untereinander auf gütlichem Wege zu beseitigen. Für die von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelten Fragen sind die einschlägigen Bestimmungen des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches über Firmenverträge maßgebend. Für die Klärung sonstiger nicht fachlicher Streitigkeiten, die aus dem Vertragsverhältnis entstehen, ist das Gericht am Sitz des Übersetzungsbüros zuständig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sind - wenn Rechtsvorschriften nichts anderes vorschreiben - solche Regeln anzuwenden, die dem gemeinsamen Willen der Parteien am nächsten stehen und worauf sich die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Parteien richten.